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   BGH, 21.03.1991 - 1 StR 50/91   

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https://dejure.org/1991,4406
BGH, 21.03.1991 - 1 StR 50/91 (https://dejure.org/1991,4406)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1991 - 1 StR 50/91 (https://dejure.org/1991,4406)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1991 - 1 StR 50/91 (https://dejure.org/1991,4406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anrechnung einer Therapiezeit bei einer zwei Jahre übersteigenden Strafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 36 Abs. 3, Abs. 5
    Betäubungsmittelstrafrecht: Anrechnung von Therapiezeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 15.10.1986 - 2 Ws 342/86
    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 50/91
    Zur Bemessung der vom Landegericht verhängten Gesamtstrafe bemerkt der Senat: Ob bei einer zwei Jahre übersteigenden Strafe eine Anrechnung der Therapiezeit nach § 36 Abs. 3 BtMG zulässig ist, ist umstritten (vgl. unter Berufung auf den uneingeschränkten Wortlaut und den vom Reformgesetzgeber verfolgten Zweck Maatz MDR 1985, 11; LG Tübingen StV 1988, 214; Müller StV 1989, 259 einerseits; unter Hinweis auf den systematischen Zusammenhang OLG Hamm NStZ 1987, 246; OLG Hamburg StV 1989, 258; Körner, BtMG 3. Aufl. § 36 Rdn. 12 andererseits).
  • OLG Hamburg, 23.11.1988 - 2 Ws 327/88
    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 50/91
    Zur Bemessung der vom Landegericht verhängten Gesamtstrafe bemerkt der Senat: Ob bei einer zwei Jahre übersteigenden Strafe eine Anrechnung der Therapiezeit nach § 36 Abs. 3 BtMG zulässig ist, ist umstritten (vgl. unter Berufung auf den uneingeschränkten Wortlaut und den vom Reformgesetzgeber verfolgten Zweck Maatz MDR 1985, 11; LG Tübingen StV 1988, 214; Müller StV 1989, 259 einerseits; unter Hinweis auf den systematischen Zusammenhang OLG Hamm NStZ 1987, 246; OLG Hamburg StV 1989, 258; Körner, BtMG 3. Aufl. § 36 Rdn. 12 andererseits).
  • LG Tübingen, 28.12.1987 - 1 Qs 313/87
    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 50/91
    Zur Bemessung der vom Landegericht verhängten Gesamtstrafe bemerkt der Senat: Ob bei einer zwei Jahre übersteigenden Strafe eine Anrechnung der Therapiezeit nach § 36 Abs. 3 BtMG zulässig ist, ist umstritten (vgl. unter Berufung auf den uneingeschränkten Wortlaut und den vom Reformgesetzgeber verfolgten Zweck Maatz MDR 1985, 11; LG Tübingen StV 1988, 214; Müller StV 1989, 259 einerseits; unter Hinweis auf den systematischen Zusammenhang OLG Hamm NStZ 1987, 246; OLG Hamburg StV 1989, 258; Körner, BtMG 3. Aufl. § 36 Rdn. 12 andererseits).
  • BGH, 11.01.2006 - 5 StR 554/05

    Verwerfung der Revision wegen Unbegründetheit; Anrechnungsfähigkeit bei

    Ergänzend bemerkt der Senat: Das Landgericht wird als Gericht erster Instanz nach § 36 Abs. 5 BtMG im nachträglichen Beschlussverfahren darüber zu befinden haben, ob die Anrechnungsbestimmung des § 36 Abs. 3 BtMG auch bei Freiheitsstrafen von über zwei Jahren angewandt werden kann (BGHR BtMG § 36 Abs. 3 Anrechnung 1).
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